Ein Beratungs- und Unterstützungsangebot wird in gemeinsamer Verantwortung der Grundschule und der Sprachheilschule umgesetzt und gilt für alle Grundschulen und deren Schülerinnen und Schüler im Landkreis Emmendingen.
Das Angebot ist einzelfallbezogen. Die Anfrage kann durch die Schule oder die Eltern erfolgen. In der Regel zeigen die Schülerinnen und Schüler Auffälligkeiten im mündlichen oder schriftlichen Sprachbereich oder Folgestörungen infolge früherer Sprachauffälligkeiten. Diese können sich wie folgt äußern:
Ausgeprägte Schwierigkeiten im Lese- und Schreiblernprozess
(Klassen 1 und 2):
- beim Erfassen, Erlernen, Speichern, Wiedergeben und Unterscheiden der Buchstaben
- beim Heraushören von Einzellauten im Wortverband und Abhören von Lautfolgen
- beim Erlernen der Synthese
- beim Unterscheiden ähnlich klingender Laute
- beim lautgetreuen Schreiben
- beim sinnerfassenden Lesen
Auffälligkeiten im erweiterten Schriftspracherwerb
(Klassen 3 und 4):
- im Hinblick auf Grammatik und Wortschatz im Bereich „Texte verfassen“, die nicht durch Zweisprachigkeit begründet sind
- im Bereich der Rechtschreibung